AGBs
Ferienhaus AUSZEIT TANNENGRÜN im Herzen vom Sauerland, in Winterberg
MIETBEDINGUNGEN:
Vermieter
Vermieter und ausschließlicher Vertragspartner des Mieters sind:
Edda und Patrick Jürgens, Karlstr. 4, 33602 Bielefeld, Tel.: 0173-2775938, E-Mail: auszeit-tannengruen@gmx.de
Buchungsabschluss / Mietzahlung
Die schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters bestätigt das Zustandekommen der Buchung. Die Buchung gilt erst verbindlich nach Eingang der Anzahlung beim Vermieter. Die Höhe der Anzahlung beträgt 50% des Mietpreises und wird, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Restsumme und eventuelle Kaution spätestens 21 Tage vor Anreise fällig, bei kurzfristigen Buchungen in jedem Fall 2 Tage vor dem Mietbeginn.
Miete / Nebenkosten
Die Mietsumme umfasst die Nebenkosten für Strom, Heizung, Wasser/Abwasser und Internetnutzung.
Die Mietsumme beinhaltet nicht die Kosten der Endreinigung, diese ist gesondert aufgeführt, aber keine optionale Zahlung.
Vom Mieter ist zusätzlich zur Miete eine örtliche Kurtaxe zu zahlen, diese ist ebenfalls vor Anreise fällig.
Kaution
Der Vermieter verlangt eine Kaution in Höhe von 200,-€ für die GROSSE AUSZEIT, 100€ für die KLEINE AUSZEIT und 300€ für das ganze Haus, diese ist zusammen mit der Restmietzahlung 21 Tage vor Anreise fällig.
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach der Abreise. Die Kaution wird ggf. mit Beschädigungen an Haus, Einrichtung und Außenbereich sowie erhöhtem Reinigungsaufwand verrechnet.
Nutzung des Hauses
Das Ferienhaus darf nur mit der in der Buchung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Nachbuchungen von Personen sind nur nach Rücksprache möglich. Grundsätzlich darf die Personenanzahl von 8 für die GROSSE AUSZEIT, 4 für die KLEINE AUSZEIT und 12 für das ganze Haus nicht überstiegen werden, inklusive aller Kinder.
Haustiere sind nicht zulässig und das Rauchen ist nicht gestattet.
Die Nutzung des Hauses für andere Zwecke als private Urlaubsaufenthalte (z.B. die Nutzung für Seminare, Feiern, Veranstaltungen, Firmenevents, Film- und Fotoaufnahmen etc.) ist vorher zu vereinbaren und muss in der Buchungsbestätigung ausdrücklich erwähnt sein.
Garten/Außenbereich
Die Nutzung des Gartens, bzw. der Terrasse, des Grills erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Kinder sind zu beaufsichtigen.
Nach 22 Uhr gilt in den Außenbereichen die allgemein gültige Nachtruhe.
Ein- und Auszug
Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann das Haus am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr genutzt werden. Bei Buchungen bis Sonntag, kann die Unterkunft bis 16 Uhr genutzt werden.
Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort über einen Schlüsselsafe.
Reinigung
Das Haus ist während des Aufenthaltes vom Mieter sauber zu halten und in einem aufgeräumten Zustand zu verlassen. Der Müll muss in die dafür bereitgestellten Container und Mülltonnen entsorgt werden.
Eine obligatorische Endreinigung wird durch den Vermieter durchgeführt und dem Mieter berechnet. Die Reinigung von Küchengeräten und Geschirr ist nicht in der Endreinigung enthalten. Diese müssen gereinigt und zurückgestellt werden. Ebenso müssen die Grillroste und Ascheablagen von dem Mieter gereinigt werden. Bei erhöhtem Reinigungsaufwand ist der Mehraufwand vom Mieter zu tragen.
Haftung des Mieters für Schäden
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (50€).
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden.
Nutzung des Internetzugangs über WLAN
Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN: Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Zugangsdaten: Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung: Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen: Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von MassenNachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
Haftung des Vermieters
Bei einer Absage durch den Vermieter, z.B. aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie beispielsweise bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber), die eine Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz – es wird keine Haftung für Anreise- und Hotelkosten übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter ist nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist möglich, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
Seitens des Vermieters ist keine Versicherung abgeschlossen worden, die während der Mietdauer dem Mieter und dessen persönlicher Habe Versicherungsschutz gewährt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für vorübergehende Störungen in der technischen Ver- und Entsorgung (Wasser, Strom, Internet) wie auch für vorübergehende Störungen der Heizung oder Warmwasserversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
Beanstandungen
Sollte der Mieter bezüglich des Mietobjektes Beanstandungen haben, sind diese dem Vermieter innerhalb 24 Stunden nach Bezug des Hauses schriftlich per Mail anzuzeigen.
Rücktritt von der Buchung / Stornobedingungen
Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, sind als Entschädigung die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.
Bei Kündigung:
- bis 59 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
- ansonsten (später als 21 Tage vor Mietbeginn) 90 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
Der eventuelle Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung obliegt allein dem Mieter.
Kündigung des Mietvertrages
Der Vermieter kann den Mietvertrag bei Nichteinhaltung der Mietbedingungen durch den Mieter jederzeit fristlos kündigen. Der Vermieter kann den Mietvertrag auch jederzeit fristlos kündigen, wenn eine Nutzung des Hauses nicht möglich ist, z. B. im Fall von Beschädigungen an der Mietsache, des Verkaufs oder in Fällen höherer Gewalt. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden dem Mieter zurück überwiesen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der private Wohnsitz des Vermieters.
DATENSCHUTZINFORMATIONEN
zum Meldevorgang und Abrechnung der Kurtaxe
Sehr geehrter Gast,
gemäß Art. 12 Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“) sind wir dazu verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zuge des Meldeprozesses zu informieren. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und die vorliegenden Datenschutzhinweise informieren Sie über die Einzelheiten der Verarbeitung Ihrer Daten sowie über Ihre diesbezüglichen gesetzlichen Rechte. Die hier erteilten Informationen werden ggf. durch weitere Datenschutzerklärungen der Beherbergungsstätte ergänzt.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung sind:
Edda und Patrick Jürgens, Karlstrasse 4, 33602 Bielefeld, Telefon 0173-2775938
Zwecke der Verarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Maßgabe der vorliegenden Datenschutzerklärung durch den Verantwortlichen und die nachstehend genannten Empfänger erfolgt ausschließlich zum Zwecke des ordnungsmäßen Meldevorgangs, der Kurtaxabrechnung und der anonymisierten Erhebung zu statistischen Zwecken. Eine Weiterleitung an weitere Empfänger ist ausgeschlossen. Eine Übermittlung der Daten in einen außerhalb der europäischen Union liegenden Drittstaat erfolgt grundsätzlich nicht.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten
Die im Zuge des Meldeprozesses ermittelten Daten werden von folgenden Einrichtungen empfangen und verarbeitet:
-
Die Verwaltung der Gemeinde Winterberg – zum Zwecke der Kurtaxabrechnung.
-
Die AVS GmbH (AVS Allg. Verwaltungs- und Service GmbH, Josephsplatz 8, 95444 Bayreuth, service@avs.de), die das System zur digitalen Erfassung der Meldedaten und Abrechnung der Kurtaxe zur Verfügung stellt. In diesem System werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.
Verarbeitungen im Zusammenhang mit dem Meldevorgang
Wir als Beherbergungsstätte sind nach § 30 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, von Ihnen als Gast am Tag der Ankunft folgende Daten zu erheben und den Meldeschein von Ihnen handschriftlich unterschreiben zu lassen:
-
Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise,
-
Familiennamen sowie Vornamen,
-
Geburtsdatum,
-
Staatsangehörigkeiten,
-
Anschrift,
-
Zahl der Mitreisenden, Vor- und Nachname der Mitreisenden, Volljährigkeit der Mitreisenden sowie ihre Staatsangehörigkeit in den Fällen des § 29 Absatz 2 Satz 2 und 3,
-
Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen,
-
ggf. weitere Daten zur Erhebung der Kurtaxe
Im Zuge des Meldevorgangs, unabhängig davon, ob dieser manuell oder elektronisch durchgeführt wird, erfolgt die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO in Verbindung mit § 30 Abs. 1, Abs. 4, § 29 Abs. 2 bis 4 BMG. Die Datenverarbeitung dient dem Zweck, diesen gesetzlichen Verpflichtungen zur Anfertigung, Aufbewahrung und Weitergabe von Meldescheinen und Verarbeitung der Meldedaten durch Beherbergungsstätten nachzukommen. Hierzu gelten zwei Verfahrensweisen, wobei es uns obliegt, welche Verfahrensweise genutzt wird:
Meldevorgang und Kurtaxabrechnung erfolgt per elektronischem Meldeverfahren: Hierzu geben Sie im Vorfeld die benötigten personenbezogenen Daten in das datenschutzkonforme Melde- und Abrechnungssystem der Firma AVS GmbH ein und speichern diese. Die angegeben Daten werden auf eine vorgefertigte Druckvorlage aufgebracht und von Ihnen mit einer handschriftlichen Unterschrift vor Ort bestätigt. Die gespeicherten Daten werden zum Zwecke der Kurtaxabrechnung an die Verwaltung der Gemeinde Winterberg übertragen und von dieser dann entsprechend verarbeitet.
Gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung, Mitwirkung und Folgen der Nichtbereitstellung
Die Pflicht zur Datenverarbeitung zum Zeitpunkt der Erhebung ist gesetzlich vorgeschrieben und folgt aus §§ 29, 30 BMG. Beherbergungsstätten sind nach § 30 Abs. 1 BMG verpflichtet, die Meldescheine bereitzuhalten und haben darauf hinzuwirken, dass beherbergte Personen ihre Verpflichtungen aus § 29 Abs. 2-4 BMG erfüllen, sofern keine Ausnahme nach § 29 Abs. 5 BMG einschlägig ist.
Sie als Gast sind nach § 29 Abs. 2 S. 1 BMG dazu verpflichtet, den vorgelegten Meldeschein am Tag der Ankunft zu unterscheiben, der die oben genannten Daten entsprechend § 30 Abs. 2 BMG enthält, und sind deshalb zur Bereitstellung ihrer Daten gesetzlich verpflichtet. Ausländische Gäste sind gemäß § 29 Abs. 3 BMG überdies verpflichtet, sich bei der Ankunft gegenüber der Beherbergungsstätte durch Vorlage eines gültigen Passes oder Passersatzpapiers auszuweisen. Beherbergungsstätten unterliegen außerdem der gesetzlichen Pflicht, die ausgefüllten Meldescheine vom Tag der Anreise der Gäste ein Jahr aufzubewahren bzw. digital zu speichern und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten.
Die ausgefüllten Meldescheine sind den Städten und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben gem. § 30 Abs. 4 S. 2 BMG i.V.m. § 1 Abs. 1 auf Verlangen vorzulegen.
Gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8-11, Abs. 3 BMG handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit sowohl des Beherbergungsbetriebs als auch des Gastes, wenn den jeweiligen gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen wird, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Dauer der Datenverarbeitung
Die Speicherdauer der Meldedaten bestimmt sich nach der Art der Datenerfassung.
-
Die erfassten Daten auf dem Meldeschein werden vom Verantwortlichen nach Ablauf von einem Jahr und drei Monaten gelöscht bzw. vernichtet.
-
Die durch die Verwaltung der Gemeinde Winterberg ins elektronische Meldedatenerfassungs- und Abrechnungssystem der AVS GmbH übertragenen, eingeschränkten personenbezogenen Daten werden nach 400 Tagen gelöscht.
-
Im Rahmen der elektronischen Datenerfassung werden die Daten nach Ablauf von 400 Tagen aus dem System gelöscht.
-
Nicht gelöscht werden anonyme Daten, d.h. sozial-demographische Daten ohne Personenbezug (beispielsweise, ob ein Kind oder Erwachsener beherbergt wurde oder die jeweilige Postleitzahl).
Rechte der betroffenen Personen
Ihnen stehen in Bezug auf Ihre Datenverarbeitung unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
-
Auskunftsrecht – gemäß Art. 15 DSGVO steht Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, Auskunft über die in Art. 15 DSGVO genannten Informationen zu erlangen;
-
Berichtigung – gemäß Art. 16 DSGVO steht Ihnen das Recht zu, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten von dem Verantwortlichen zu verlangen;
-
Einschränkung – gemäß Art. 18 DSGVO steht Ihnen zudem das Recht zu – unter den dort genannten Voraussetzungen – die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
-
Beschwerde – gemäß Art. 77 DSGVO steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Datenschutzbeauftragten, zu.
Ihnen steht kein Recht zur Löschung gemäß Art. 17 DSGVO zu. Nach Art. 17 Abs. 3 lit. b) DSGVO besteht kein Löschungsrecht, weil die Verarbeitungen zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Melderecht und kommunalen Abgabenrecht erfolgen. Außerdem besteht gemäß Art. 17 Abs. 3 lit. d) DSGVO kein Recht, die Löschung zu verlangen, sofern die Daten zu statistischen Zwecken dienen.